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Ist ein Scintilla-Zeiger an der Traction historisch korrekt?

Paolo Suter

Immer wieder gibt es Besserwisser, die meine Scintilla-Winker (Made in Switzerland) kritisieren und als unpassend bezeichnen.

Es ist nun mal so, dass diese Winker 1936 vom Importeur Citroën Suisse in Genf am Neuauto montiert wurden, da in der Schweiz-  anders als rundum in Europa - bereits 1932 eine Verordnung für das Richtungsanzeigerobligatorium in Kraft getreten war. Dies wurde mir soeben von der kompetenten ASTRA-Stelle mit Beilagen bestätigt.

Artikel 12 Absatz i der Vollziehungsverordnung lautet wie folgt:

Notwendig sind links und rechts ein ausstellbarer oder wippender, bei Tag-und Nacht
orange leuchtender Fahrtrichtungsanzeiger, der bei Betätigung so weit über die Wagenseite vorsteht, dass er auch von hinten gut sichtbar ist. Im ruhenden Zustand darf er nicht sichtbar sein. Als Fahrtrichtungsanzeiger können Blinker verwendet werden, die auch von hinten gut sichtbar sind.

Bundesgesetz über den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr

Vollziehungsverordnung 1932

Scintilla-Zeiger